Patientenverfügung

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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).
Quelle: http://www.bmjv.de/ (19.09.2015)

Weitere Informationen zum Ablauf

Sie bestimmen für sich,

  • welche medizinische Behandlung Sie erhalten möchten, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.
  • welche Person Ihres Vertrauens Ihre Entscheidung gegenüber Ärzten und Kliniken vertreten darf, wenn Sie hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind.

Sie erhalten von uns:

  • Ihre Schriftliche Patientenverfügung
  • Ihre Vorsorge-Vollmacht
  • Ihre Betreuungsverfügung

Sie erhalten vom DRK-Archiv bei Hinterlegung Ihrer Dokumente Ihr persönliches Notfallkärtchen

Terminvereinbarung

Nehmen Sie per Telefon, E-Mail oder über unsere Homepage Kontakt mit uns auf um einen Termin zu vereinbaren. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird Ihre Patientenverfügung gemeinsam mit Ihren Hausärzten erstellt. Dieser Termin dauert in der Regel etwa eine Stunde. Es ist sinnvoll, dass auch die Angehörigen zum Beratungstermin kommen.

Kosten

Wir berechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ:

  • GOÄ 34 Beratung zur Patientenverfügung je 30 Min – 40,22 EUR
  • GOÄ 75 Erstellung der Patientenverfügung – 17,43 EUR

Hinzu kommen die einmaligen Gebühren des Archivs beim DRK (ca 60 EUR )

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