Zweigstelle St. Märgen
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Gemeinde St. Märgen hat uns gebeten, die hausärztliche Versorgung in St. Märgen fortzuführen.
Bis zur Genehmigung mit Vollzulassung dürfen wir die Praxis in St. Märgen neben der Praxis in St. Peter nur als Zweigstelle führen, die Sprechzeiten in St. Peter und St. Märgen zusammen dürfen nicht mehr als die Sprechstunden in Stegen betragen.
