Neu: Elektronische Ersatzbescheinigung für Kassenpatienten
Seit dem 1. Oktober 2025 können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eine sogenannte elektronische Ersatzbescheinigung an ihre Arztpraxis senden lassen.
Das Einlesen der Versichertenkarte zu Quartalsbeginn ist damit nicht mehr zwingend erforderlich und kann im Laufe des Quartals nachgeholt werden.
So funktioniert es:
Über die App Ihrer Krankenkasse – verfügbar in der Regel über den App Store oder Google Play – können Sie sich anmelden und dort die Übermittlung der elektronischen Ersatzbescheinigung an unsere Praxis veranlassen.
Unsere Adresse für Ihre Patienten-App:
📧 dr.peter.krimmel.st@dgn.kim.telematik
Bei Fragen hilft Ihnen unser Praxisteam gerne weiter. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht